Pressemitteilungen

Warum eine Unternehmensbewertung?

Es gibt verschiedene Anlässe für die Erstellung einer Unternehmensbewertung. Häufige Gründe sind der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Zwischen dem Inhaber und dem Kaufinteressenten kann es zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich der Höhe des Verkaufpreises kommen.

Der Inhaber, der mit viel „Herzblut“ sein Lebenswerk erschaffen hat, überschätzt oft den Wert seines Unternehmens, der Kaufinteressent hingegen möchte möglichst einen geringen Kaufpreis bezahlen. Die Unternehmensbewertung bietet hier dem Verkäufer und Käufer eine realistische Einschätzung des aktuellen Unternehmenswertes. Das Ergebnis der Bewertung ist nicht der Kaufpreis – sie bietet den Verhandlungspartnern eine Basis für die kommenden Verkaufsverhandlungen, so Ingo Kunz, SWOT Unternehmerperspektiven GmbH.

Weitere Gründe für die Erstellung einer Unternehmensbewertung können sein: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft – Unternehmensfusionen – Unternehmenssanierungen – Verpachtungen – Börsengang – Liquidation – Kreditwürdigkeitsprüfungen – Erbschaftsahngelegenheiten – Ehescheidungen – etc.

Welche Methoden der Unternehmensbewertung sollten angewendet werden? Letztlich gibt es nicht das „eine Verfahren“ für die Ermittlung des marktgerechten Unternehmenswertes. Die anzuwendende Methode richtet sich häufig nach der Branche und dem Anlass, d.h. welchen konkreten Zweck eine Unternehmensbewertung erfüllen soll. Hierbei fließen bis zu 5 verschiedene Verfahren, die unterschiedlich gewichtet werden, in die Bewertung ein. Verfahren können z.B. sein: Ertragswertverfahren, Marktwertmethode, Vergleichswertverfahren, Discounted-Cashflow-Methode, Mittelwertmethode etc. Für die Betreuung des Unternehmensverkaufes bzw. der Unternehmensbeteiligungen unserer Mandanten ist die Durchführung einer Unternehmensbewertung ein wichtiger Baustein im Verkaufsprozess.

EIN GUTES GEFÜHL IST DIE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUSAMMENARBEIT!

Die Existenzgründung – richtig geplant

Bin ich ein Gründertyp? Nicht jeder ist das. Wer feste Arbeitszeiten bevorzugt, nicht gerne entscheidet oder von finanziellen Dingen lieber die Finger lässt, eignet sich weniger zum Chef. Darum ist es gerade am Anfang Ihrer Überlegungen wichtig, herauszufinden, ob Sie das Zeug zum Unternehmer haben.

Unvermeidlich sind bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen, so Ingo Kunz, Gesellschafter und Unternehmenssprecher der SWOT Unternehmerperspektiven GmbH.

Die sechs zentralen Schritte der Planungsphase zum eigenen Unternehmen: 1. Die Beratung: Beziehen Sie von Anfang an fachlichen Rat in Form einer

professionellen Gründungsberatung ein.

2. Die Idee: Wer die Idee gefunden hat, ist hoch motiviert, den Weg zur eigenen Dienstleistung oder zum eigenen Laden schnell anzugehen – Prüfen Sie umfassend Ihre Geschäftsidee.

3. Die Form: Entscheiden Sie sich für eine Gründungsform. Das hängt auch von Ihrem Gründertyp ab: Mögen Sie das Risiko? Treffen Sie alle Entscheidungen alleine? Oder sind Sie eher ein Teamplayer?

4. Der Businessplan: Bevor Sie den Weg in die Selbständigkeit gehen, sollten Sie alles Wichtige, was mit einer Unternehmensgründung zusammenhängt, genau bedenken und vor allem schriftlich festhalten.

5. Die Finanzplanung: Jede Gründung läuft anders ab – nutzen Sie so viel Expertenrat wie möglich. In kaum einem anderen Land der Welt werden Existenzgründer so umfassend beraten und begleitet wie hier in Deutschland.

6. Vor dem Start: Kümmern Sie sich in dieser Phase um Steuern und Versicherungen, sowie um Ihr Marketingkonzept.

Alles bedacht? Dann steht Ihrer erfolgreichen Existenzgründung nichts mehr im Wege.

EIN GUTES GEFÜHL IST DIE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE ZUSAMMENARBEIT!

Die geregelte Übergabe ist wichtiger denn je!

„Mit 75 Jahren noch an der Spitze des Unternehmens und noch keinen Nachfolger gefunden.“ – „5 Jahre gehen doch noch!“ – „Kein Mensch kennt die Firma so gut wie ich.“

Diese und ähnliche Aussagen führen teilweise dazu, dass selbst wirtschaftlich gut gehende mittelständische Betriebe aufgelöst werden müssen, weil schlichtweg der Unternehmer zu lange an seinem Unternehmen festhält, sprich die Unternehmensnachfolge nicht rechtzeitig eingeleitet wurde oder gravierende Fehler bei der Umsetzung letztlich das Aus bedeuten.

Allein in Deutschland stehen jährlich ca. 75.000 Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung aus Altersgründen, die meist mehr oder weniger gut umgesetzt wird. Für alle Beteiligten bei einem solchen Vorhaben ist das ein längerer Weg, der rechtzeitig angegangen werden muss.

Damit das Unternehmen reibungslos übergeben werden kann und der Unternehmenswert nicht sinkt, bedarf die Durchführung einer sorgfältigen und systematischen Vorbereitung, so Ingo Kunz, Gesellschafter und Unternehmenssprecher der SWOT Unternehmerperspektiven GmbH.

Für den Unternehmer, der sein Lebenswerk abgibt, bedeutet die Unternehmensnachfolge oftmals einen tiefen Einschnitt. Neben der Bewältigung der emotionalen Seite, müssen auch die vertraglichen Verhältnisse (Gesellschafts-, Miet-, Fremdkapital-Verträge etc.) neu geregelt werden.

Fazit: Die Nachfolge muss offen angegangen werden. Der Unternehmer sollte sich bewusst machen, dass der Verkaufsprozess durchaus bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann.

Ein weiteres Hindernis ist die Zurückhaltung bei der Einschaltung von neutralen und externen Beratern. Oft wird lediglich der bekannte Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzugezogen, wobei diese nur einen Teil des Prozesses selber bearbeiten können. Spezialisierte M&A- Berater und Experten können hier dem Unternehmer wirkungsvoll unter die „Arme“ greifen und einen wesentlichen Beitrag für den Erfolg leisten.

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Die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie

Immer noch gut 70 Prozent der deutschen Unternehmen setzen auf eine Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie. Der Gedanke an die Fortsetzung der Familientradition darf bei der Unternehmensnachfolgeplanung nicht im Vordergrund stehen. Die Sicherung der Arbeitsplätze und die richtige Wahl des Nachfolgers sind vielmehr entscheidend.

Der Unternehmer sollte daher versuchen, so objektiv wie möglich die die persönlichen und fachlichen Qualifikationen seines Nachwuchses zu bewerten. Häufig überschätzt der Unternehmer exakt diese.

Ist die Tochter und der Sohn genügend qualifiziert, um ein Unternehmen zu führen? Hatten sie in der Vergangenheit die Gelegenheit sich in anderen Unternehmen zu behaupten? Sind die Kinder überhaupt bereit, das Familienunternehmen „aus freien Stücken“ zu übernehmen oder werden sie von den eigenen Eltern oftmals in diese Rolle gedrängt?

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte der Unternehmer sich auch persönlichen Rat von außen holen, z.B. von externen Beratern und Spezialisten, so Ingo Kunz, Mitgesellschafter und Unternehmenssprecher der SWOT Unternehmerperspektiven GmbH in Köln. Nicht selten bevorzugen Unternehmerkinder eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis, weil sie der Unternehmeralltag ihrer Eltern abschreckt.

Der Unternehmer sollte hier ganz offen mit seinen Kindern sprechen, den Argumenten seiner Kinder zuhören und frühzeitig unternehmerische Entscheidungen diskutieren. Der Unternehmer sollte frühzeitig darüber nachdenken, wie es weitergehen kann.

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